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   BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89   

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BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89 (https://dejure.org/1990,1378)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1990 - 10 RKg 15/89 (https://dejure.org/1990,1378)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 10 RKg 15/89 (https://dejure.org/1990,1378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftlicher Vorteil - Kindergeld - Verzicht auf Ausbildungsvergütung - Günstigkeitsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld, Verzicht auf Ausbildungsvergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB I § 46; BKGG § 2 Abs. 2 Satz 2; TVG § 4; BGB § 138
    Zulässiger Verzicht auf Ausbildungsvergütung zwecks Erhalts des Kindergeldanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 238
  • NZA 1990, 995
  • FamRZ 1990, 738
  • BB 1990, 1982
  • DB 1990, 1976
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85

    Verzicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung - Verzicht auf vermögenswirksame

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Dem Verzicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung, um dadurch für sich und den Kindergeldberechtigten einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, stehen weder das Günstigkeitsprinzip des § 4 III TVG noch Normen des Sozial- und Privatrechts entgegen (Bestätigung und Ergänzung zu BSGE 61, 54 [BSG 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85]).

    Der anderslautenden Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. November 1986 (BSGE 61, 54 [BSG 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85]) könne nicht gefolgt werden.

    Bei der Frage, ob der Verzicht auf Teile der Ausbildungsvergütung wirksam ist, ist von dem Urteil des 5a-Senats vom 27. November 1986 (BSGE 61, 54 [BSG 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85]) auszugehen.

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Die Berücksichtigung des Gesamtinteresses des in §§ 1 und 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erfaßten Personenkreises widerspricht auch nicht, wie die Revision meint, der Rechtspr des erkennenden Senats zu § 48 SGB X. Auch bei der Feststellung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X kommt es nicht darauf an, ob das Einkommen von dem Kind oder von Kindergeldberechtigten erzielt worden ist (BSGE 59, 111, 113).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Diejenigen, die dem Kind eine Heimstatt bieten und sich um sein persönliches Wohl sowie um seine Erziehung kümmern, sollen für die damit verbundenen finanziellen, mindestens aber persönlichen Opfer einen Ausgleich von der Gemeinschaft erhalten (BVerfGE 23, 258, 263 f).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Soweit bei der Scheidung der zweiten Ehe einer wiederverheirateten Witwe ein ohne verständigen Grund erfolgter Verzicht auf Unterhalt für die Berechnung der Rentenleistungen unbeachtlich ist (vgl BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 6; vgl auch BVerfGE 38, 187, 200/201), ergibt sich dies aus den besonderen Interessen der Versichertengemeinschaft, die Absprachen zugunsten des unterhaltsfähigen Ehemannes verbieten.
  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 6/85

    Ausbildungsverhältnis - Bruttobezüge - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl SozR 5870 § 2 Nr. 46 mwN auch aus der Rechtspr des BVerfG), dient das Kindergeld dem sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 RA 138/74

    Besatzungszone - Jeweilige Rechtsordnung - Sudetenland

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Soweit bei der Scheidung der zweiten Ehe einer wiederverheirateten Witwe ein ohne verständigen Grund erfolgter Verzicht auf Unterhalt für die Berechnung der Rentenleistungen unbeachtlich ist (vgl BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 6; vgl auch BVerfGE 38, 187, 200/201), ergibt sich dies aus den besonderen Interessen der Versichertengemeinschaft, die Absprachen zugunsten des unterhaltsfähigen Ehemannes verbieten.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Entscheidend sind Wertvorstellungen, die in einem bestimmten Zeitpunkt in der geistig-kulturellen Entwicklung erreicht und in der Verfassung fixiert sind (BVerfGE 7, 198, 206).
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 3/87

    Anspruch des Kindes auf Auskehrung der Kinderzulage zu einer Verletztenrente

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Es trägt damit gleichzeitig zur Stärkung seiner Unterhaltsfähigkeit seinem Kind gegenüber bei, was sich zwangsläufig auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes auswirkt (§ 1603 BGB; vgl auch BGH FamRZ 1988, 604).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Auch aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck (vgl BGHZ 51, 55; 86, 82, 88; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl, § 138 RdNrn 19, 29 ff mwN) läßt sich in Fällen der hier vorliegenden Art ein Sittenverstoß nicht bejahen.
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
    Der BGH sieht entsprechende Vereinbarungen regelmäßig als sittenwidrig und damit nichtig an (vgl BGH NJW 1983, 1981; BGH FamRZ 1987, 40).
  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

  • OLG Stuttgart, 30.12.1982 - 17 WF 432/82

    Internationale Zuständigkeit des Familiengerichts zur Entscheidung über einen im

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 4/99 R

    Einkommensgrenze beim Kindergeld, Verzicht auf einen Teil der

    Aus den gleichen Gründen verbietet sich auch eine analoge Anwendung des § 46 Abs. 2 SGB I. Hierfür wäre zumindest eine sozialrechtliche Einordnung des Ausbildungsverhältnisses Voraussetzung (vgl auch BSGE 66, 238, 239 f = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4).

    Auch ist die Vergütungsvereinbarung nicht nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam, die ihren positiv-rechtlichen Ausdruck im Privatrecht - insbesondere in § 138 BGB - gefunden haben, von ihrem Rechtsgedanken her jedoch nicht darauf beschränkt, sondern als allgemeine Rechtsgrundsätze auch im Sozialrecht anwendbar sind (BSGE 66, 238, 243 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4).

    Ihre Verpflichtung ergibt sich allein aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des BKGG (vgl BSGE 66, 238, 243 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4).

    Das hatte die Rechtsprechung unter Anknüpfung an die zu § 583 Reichsversicherungsordnung entwickelten Grundsätze entschieden (BSGE 66, 238, 240 ff = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4; SozR 3-5870 § 2 Nr. 13).

  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R

    Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung -

    Mit der Anwendung des § 138 BGB auf die vorliegende Betriebsvereinbarung weicht der Senat nicht von dem Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1990 - 10 RKg 15/89 - (BSGE 66, 238 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4; ähnlich zu § 583 Reichsversicherungsordnung BSGE 61, 54 = SozR 2200 § 583 Nr. 5) ab.
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    Das BSG hat eine Unwirksamkeit nicht einmal bei denjenigen privatrechtlichen Vereinbarungen angenommen, deren einziger Zweck es war, die Voraussetzung einer Sozialleistung zu schaffen (BSG vom 27. November 1986 - BSGE 61, 54 [BSG 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85] = SozR 2200 § 583 Nr. 5; Urt vom 27. November 1986 - BSGE 61, 59 = SozR 2200 § 1267 Nr. 33; Urt vom 28. Februar 1990 - BSGE 66, 238).
  • BSG, 30.10.1990 - 10 RKg 1/90

    Anwendung von § 2 Abs. 2 S. 2 BKGG bei Verzicht auf Ausbildungsvergütung

    Auch der rückwirkend vereinbarte Verzicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung ist im Rahmen von § 2 Abs. 2 S 2 BKGG beachtlich (Fortführung von BSG vom 28.2.1990 - 10 RKg 15/89).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Februar 1990 Az.: 10 RKg 15/89 entschieden, daß der Verzicht auf Teile der Ausbildungsvergütung auch bei der Gewährung von Sozialleistungen zu beachten ist.

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 32/00

    Kein Verzicht eines Kindes auf eigene Einkünfte oder Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4

    Dies war nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes unter Anknüpfung an die zu § 583 Reichsversicherungsordnung entwickelten Grundsätze grundsätzlich möglich (BSG, Urteile vom 28. Febr. 1990, 10 RKg 15/89, BSGE 66, 238 und vom 30. Okt.
  • ArbG Suhl, 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97

    Anspruch auf Karenzentschädigung aus Wettbewerbsabrede; Unverbindlichkeit eines

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